+++Verbraucherschutz Internet Verein – Erfolg im Kampf gegen Diffamierungen im Internet+++
 

Amtsgericht Krefeld erlässt weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge

 
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Augsburg. Erneut verzeichnet Verbraucherschutz Internet Verein einen Erfolg im Kampf gegen Diffamierungen im Internet. Das Amtsgericht in Krefeld hat heute eine weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge im Internet erlassen. Trotz massiver Warnungen die der Idealverein auf seiner Sonderseite http://internet.fallen.tv veröffentlicht scheint es einige unbelehrbare Personen nicht zu interessieren, sondern solche möchten ganz offensichtlich die ganze Härte der Gesetze kennenlernen. Erst vor einigen Tagen berichtete ein in Hessen ansässiger Verein selbsternannter Verbraucherschützer, dass die Domains vorsicht-falle.info und vorsicht-falle.tv auf betreiben des ZDF vom Netz genommen wurden, da angeblich Markenschutzrechte durch den Vorstand Marco Born missbraucht worden sind. Alles von oben bis unten gelogen, so der Vorstand des Verbraucherschutz Vereins. Wie in fast allen diffamierenden Berichten und Kommentaren im Internet entspricht nichts davon der Wahrheit. Zwischen Verbraucherschutz Internet Verein und dem ZDF bestand bzw. besteht in Bezug auf die beiden Domains weder ein direkter noch indirekter Kontakt noch hat das ZDF irgendetwas betrieben oder gar abgemahnt. Die Freigabe der beiden Domains hatte ganz andere Gründe, die im internen Bereich von Verbraucherschutz Internet Verein lagen. Die Inhalte wurden 1:1 auf eine andere Domain gelegt. So wird auch der gute Name der bekannten Medienanstalt für Diffamierungen von unbelehrbaren Personen missbraucht. Verbraucherschutz Internet Verein kündigt für die nächsten Tage weitere Schritte an um das Treiben fragwürdiger Vereine selbsternannter Verbraucherschützer und weiteren Schreibern von diffamierenden Berichten das Handwerk zu legen. Wir geben jedem ausreichend Zeit diffamierende Berichte oder Kommentare im Internet nach erfolgter Abmahnung zu löschen, so der Vorstand Marco Born. Kommt der Schreiber jedoch den erstzunehmenden Warnung und Aufforderungen von Verbraucherschutz Internet Verein nicht nach, so muss das Gericht darüber entscheiden. Die Strafen bei Nichtbeachtung gerichtlicher Verfügungen betragen bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft. Erschienen am 29.04.2009: http://amtsgericht-krefeld-erlaesst-weitere.verbraucherschutz-internet-verein.eu
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