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| Amtsgericht Krefeld erlässt weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge |
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Augsburg. Erneut verzeichnet Verbraucherschutz Internet Verein einen
Erfolg im Kampf gegen Diffamierungen im Internet. Das Amtsgericht in
Krefeld hat heute eine weitere einstweilige Verfügung gegen einen
Schreiber diffamierender Beiträge im Internet erlassen. Trotz massiver
Warnungen die der Idealverein auf seiner Sonderseite
http://internet.fallen.tv veröffentlicht scheint es einige
unbelehrbare Personen nicht zu interessieren, sondern solche möchten
ganz offensichtlich die ganze Härte der Gesetze kennenlernen. Erst vor
einigen Tagen berichtete ein in Hessen ansässiger Verein selbsternannter
Verbraucherschützer, dass die Domains vorsicht-falle.info und
vorsicht-falle.tv auf betreiben des ZDF vom Netz genommen wurden, da
angeblich Markenschutzrechte durch den Vorstand Marco Born missbraucht
worden sind. Alles von oben bis unten gelogen, so der Vorstand des
Verbraucherschutz Vereins. Wie in fast allen diffamierenden Berichten
und Kommentaren im Internet entspricht nichts davon der Wahrheit.
Zwischen Verbraucherschutz Internet Verein und dem ZDF bestand bzw.
besteht in Bezug auf die beiden Domains weder ein direkter noch
indirekter Kontakt noch hat das ZDF irgendetwas betrieben oder gar
abgemahnt. Die Freigabe der beiden Domains hatte ganz andere Gründe, die
im internen Bereich von Verbraucherschutz Internet Verein lagen. Die
Inhalte wurden 1:1 auf eine andere Domain gelegt. So wird auch der gute
Name der bekannten Medienanstalt für Diffamierungen von unbelehrbaren
Personen missbraucht. Verbraucherschutz Internet Verein kündigt für die
nächsten Tage weitere Schritte an um das Treiben fragwürdiger Vereine
selbsternannter Verbraucherschützer und weiteren Schreibern von
diffamierenden Berichten das Handwerk zu legen. Wir geben jedem
ausreichend Zeit diffamierende Berichte oder Kommentare im Internet nach
erfolgter Abmahnung zu löschen, so der Vorstand Marco Born. Kommt der
Schreiber jedoch den erstzunehmenden Warnung und Aufforderungen von
Verbraucherschutz Internet Verein nicht nach, so muss das Gericht
darüber entscheiden. Die Strafen bei Nichtbeachtung gerichtlicher
Verfügungen betragen bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft.
Erschienen am 29.04.2009:
http://amtsgericht-krefeld-erlaesst-weitere.verbraucherschutz-internet-verein.eu
Presse-Information:Verbraucherschutz Internet VereinPresse-Info 005 |
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